Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Kalkulationszeitraum für die Abwassergebühren wird ab 2018 auf 4 Jahre festgesetzt.

 

Beschluss:

Die Einleitungsgebühr wird ab den 01.01.2018 auf 1,84 € pro m³ festgesetzt.

 

Beschluss:

Die Abrechnung, Fälligkeit und Vorauszahlung ab dem 01.01.2018 wird wie folgt festgesetzt:

Auf die Gebührenschuld sind zum 01.03., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten.

 

Eine Nachkalkulation nach 2 Jahren wird erfolgen.