Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Jahresanträge für das Städtebauförderungsprogramm für das Jahr 2018 und die Fortschreibungsjahre 2019 - 2021 werden gestellt und die darin enthaltenen Maßnahmen in der erforderlichen Höhe verbindlich in den Vermögenshaushalt 2018 aufgenommen.

Gleichzeitig werden die angemeldeten Beträge für die Fortschreibungsjahre 2019 - 2021 in die mehrjährige Finanzplanung aufgenommen.