Sitzung: 26.10.2017 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Die Jahresanträge für das Städtebauförderungsprogramm für das Jahr 2018
und die Fortschreibungsjahre 2019 - 2021 werden gestellt und die darin
enthaltenen Maßnahmen in der erforderlichen Höhe verbindlich in den
Vermögenshaushalt 2018 aufgenommen.
Gleichzeitig werden die angemeldeten Beträge für die
Fortschreibungsjahre 2019 - 2021 in die mehrjährige Finanzplanung aufgenommen.