Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt dem Antrag auf Vorbescheid Wohnhausneubau, Fl.Nr. 4053 Gemarkung Obernburg (Alexander Ster, Am Tiefental 11, 63785 Obernburg; Natalie Ster, Am Tiefental 11, 63785 Obernburg) zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz1 BauGB unter folgenden Auflagen  zu erteilen:

  1. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über eine Hebeanlage in den Höllenstutz oder über eine Leitung mit Grunddienstbarkeit in die Tiefentalstraße.
  2. Die notwendigen KfZ-Stellplätze müssen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. Gleichzeitig ist sicher zu stellen, dass Eigentümer, Mieter und Besucher usw. des Hauses, auf dem Grundstück wenden können, da die Straße über keinen Wendehammer verfügt.
  3. Die satzungsmäßen Anschlussbeiträge sind zu entrichten.
  4. Bei der Gestaltung des Gebäudes sind die Vorschriften der Baugestaltungssatzung zu beachten.
  5. Es wird darauf hingewiesen, dass das Grundstück eine extreme Hanglage aufweist , die eine Bebauung äußerst schwierig mach und die Stadt keinerlei Haftung für die Beschaffenheit des Baugrundes, einschließlich der angrenzenden Straße übernimmt.
  6. Falls die Straße aufgrund der Bautätigkeit  beschädigt wird, ist die Stadt Obernburg a.Main berechtigt,  die ordnungsgemäße Reparatur auf Kosten der Bauherren durchführen zu lassen.
  7. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass eine Verbreiterung und Verlängerung des Höllenstutzweges und die Anlegung einer Wendemöglichkeit nicht geplant und teilweise nicht möglich ist.
  8. Der Flächennutzungsplan wird um das o.g. Grundstück bei der anstehenden Änderung erweitert.