Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt dem Antrag auf Vorbescheid Neubau eines Büro- und Wohngebäudes, Fl. Nr. 6894/1 Gemarkung Obernburg (Steffen Arendt, Hauptstr. 44, 63943 Niedernberg) zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz1 BauGB zu erteilen.

Den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Baugrenzen und des Grünstreifens wird zugestimmt, sofern der Eigentümer des Fl. Nr. 6894/2 den Grünstreifen in die Abstandsflächen übernimmt.

Einer Ausnahme nach § 31 Abs.1 BauGB bezüglich 1 Wohnung für den Betriebsinhaber bzw. Leiter wird zugestimmt.

 

Die Prüfung bezüglich Stellplätze, Erschließung und Wasser und Kanal war nicht Bestandteil dieser Bauvoranfrage.


Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt mit 5 zu 5 Stimmen  der Befreiung von der Geschosshöhe nach § 31 Abs. 2 BauGB zuzustimmen.

 

Somit ist die Befreiung von der Geschosshöhe abgelehnt.