Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt, dass denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse nach Art. 7 DSchG von Versorgungsunternehmen (Telekommunikation, Strom, Gas) als Aufgabe der laufenden Verwaltung bearbeitet werden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Stellungnahmen für denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse von Versorgungsunternehmen nach Art. 7 DSchG ohne vorherigen Gremiumsbeschluss zu unterzeichnen.