Sitzung: 28.01.2015 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Dem Antrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage,
Fl.Nr. 6680/120 Gemarkung Obernburg wird
zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird
erteilt.
Den Befreiungen
nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich
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Bergseitige
Traufhöhe
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Talseitige
Traufhöhe
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Zwingend
versetzte Geschosse
wird zugestimmt.