Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 6680/120 Gemarkung Obernburg wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich

-       Bergseitige Traufhöhe

-       Talseitige Traufhöhe

-       Zwingend versetzte Geschosse

wird zugestimmt.