Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport und Geräteraum, Fl.Nr. 2900/36 Gemarkung Eisenbach wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich

-       Bergseitige Traufhöhe

-       Überschreitung der nordwestlichen Baugrenze

-       Errichtung der Garage außerhalb der Baugrenzen.

wird zugestimmt.