Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Vorbescheid Bebauung in zweiter Reihe auf dem Grundstück Flur 1773, Gemarkung Obernburg wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt.