Sitzung: 28.01.2015 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Zur Behebung der Verkehrsprobleme in der Brückenstraße wird die folgende Verkehrsregelung beschlossen:
Ortseinwärts: Vor Anwesen WIMAG ab Einmündung Auf der Au bis Einmündung Mühlstraße „Halteverbot Zeichen 286 Anfang + Ende“
Ortsauswärts: Brückenstraße von Einmündung der Spessartstraße bis Anwesen Sparkasse Brückenstraße 10 „Halteverbot Zeichen 286 Anfang + Ende“
Von Anwesen Brückenstraße 18 a bis Einmündung auf der Au „Grenzmarkierung“
Die Maßnahme wird für drei Monate probeweise angeordnet.
Danach ist dem Bauausschuss zu berichten und anschließend über die verkehrsrechtliche Anordnung zu beschließen.