Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Zur Behebung der Verkehrsprobleme in der Brückenstraße wird die folgende Verkehrsregelung beschlossen:

Ortseinwärts: Vor Anwesen WIMAG ab Einmündung Auf der Au bis Einmündung Mühlstraße „Halteverbot Zeichen 286 Anfang + Ende“

Ortsauswärts: Brückenstraße von Einmündung der Spessartstraße bis Anwesen Sparkasse Brückenstraße 10 „Halteverbot Zeichen 286 Anfang + Ende“

Von Anwesen Brückenstraße 18 a bis Einmündung auf der Au „Grenzmarkierung“

Die Maßnahme wird für drei Monate probeweise angeordnet.

Danach ist dem Bauausschuss zu berichten und anschließend über die verkehrsrechtliche Anordnung zu beschließen.