Sitzung: 28.01.2015 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Zum Antrag Ausbau des Dachgeschosses Fl.Nr.389
Gemarkung Obernburg für den Einbau der Türe und
des Fensters an der Giebelseite des Haupthauses werden keine Bedenken
nach Art. 6 DSchG geäußert.
Einer Befreiung
nach § 7 Abs. 2 der Baugestaltungssatzung wird zugestimmt für
- Anbringung von 2
Dachliegefenstern auf dem Dach des Nebengebäudes, welche nicht vom
öffentlichen Verkehrsraum einsehbar sind.
- Anbringung von 2 Dachliegefenster im Lukenformat in Sparrenbreite
im vorderen Bereich des Nebengebäudes, jedoch mit überspringender
Sparrenbreite.
Vor Einbau der
Dachfenster ist das Angebot der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt
Miltenberg vorzulegen.
Dem Antragsteller wird empfohlen, die Holztüre durch ein Fenster zu ersetzen, um eine bessere Belichtung zu erreichen.