Sitzung: 09.05.2018 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Es werden keine Bedenken zum Antrag Errichtung einer Richtfunkantenne (Freistaat Bayern), Fl.Nr. 3592, Gemarkung Obernburg, nach Art. 6 Abs. 1 DSchG (Baudenkmal) geäußert.