Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 10

Beschluss:

 

§ 3 Abs. 4 der „Richtlinien über das Amtsblatt der Stadt Obernburg a.Main“ wird am Ende um folgenden Satz ergänzt:

 

„Nicht zulässig sind Informationsanzeigen von Parteien und Wählergruppen außerhalb von Wahlzeiten, auch nicht als Beilagen.“