Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es werden keine Bedenken zum Antrag Einbau von Dachfenstern, Einbau einer Kleinst-Gaube, Farbgestaltung Außenfassade, Werbeanlagen (Anker GbR), Fl.Nr. 94, Gemarkung Obernburg, nach Art. 6 Abs. 1 DSchG (Baudenkmal) geäußert, sofern die Maßnahmen die Baugestaltungssatzung einhalten.