Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Umnutzung ehem. Kleiderfabrik zu Schulungsräumen und Verkauf (GbF Aschaffenburg mbH), Fl.Nr. 3567/2, Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt, soweit der Stellplatznachweis erfüllt wird.