Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Errichtung 1 beleuchtete Werbetafel und 7 unbeleuchtete Werbetafeln (Ströer Media Deutschland GmbH), Fl.Nrn. 1911/15, 1911/17, 1911/18, 1911/19, 1911/40, Gemarkung Eisenbach, für die Standorte 5, 6, 7 und 8 mit entsprechendem Hinweis auf die Anbauverbotszone wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB erteilt.

 

Dem oben genannten Antrag für die Standorte 1, 2, 3 und 4, mit Hinweis auf Lichtimmissionen zu den Nachbargebäuden und die Anbauverbotszone, wird nicht zugestimmt, da diese eine störende Häufung darstellen, und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird nicht erteilt.