Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Errichtung eines Dachgeschosses auf bestehendes Flachdachgebäude (Kristian Neumann), Fl.Nr. 2637/23, Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans, bezüglich Dachform und Firsthöhe, nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

Der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans, bezüglich der Länge der Dachgaube und der Breite der Fensteröffnungen, nach § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht zugestimmt.

 

Die Stellplatzpflicht ist zu erfüllen.