Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Wohnhausneubau mit 3 WE (Kurt Leidecker), Fl.Nr. 5455/5, Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans, bezüglich Dachform, Traufhöhe, Wandhöhe und Baugrenze, nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

Der Abweichung von der Stellplatzsatzung bezüglich des Stauraumes vor 2 Garagen wird zugestimmt.