Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Bebauungsplan Südlich der Eisenbacher Straße – 7. Änderung“ im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im Bereich der Flurnummern 6941/46 und 6941/37 der Gemarkung Obernburg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entscheidung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13 a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen.

 

Die Planvorlagen werden gebilligt.