Sitzung: 24.10.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Die Jahresanträge für das Städtebauförderungsprogramm für das Jahr 2020
und die Fortschreibungsjahre 2021 - 2023 werden gestellt und die darin
enthaltenen Maßnahmen in der erforderlichen Höhe verbindlich in den
Vermögenshaushalt 2020 aufgenommen.
Gleichzeitig werden die angemeldeten Beträge für die
Fortschreibungsjahre 2021 - 2023 in die mehrjährige Finanzplanung aufgenommen.