Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2

Beschluss:

 

  1. Die Stadt Obernburg a. Main erklärt, dass die Bedenken zum Einfluss auf die Einzelhandelsstrukturen im Nahbereich nach der vorliegenden Planänderung und dem Wegfall des Sondergebietes SO 1.3 für einen Lebensmittelvollsortimenter gegenstandslos geworden sind.

 

Das Abstimmungsergebnis beträgt 3:4 Stimmen, der Beschlussvorschlag 1. Teil ist somit mehrheitlich abgelehnt.

 

  1. Die Bedenken zur derzeitigen Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur im Knotenpunkt St 2308 / St 2808 / Erlenbacher Straße (Zufluss / Abfluss Mainbrücke) wurden durch das vorliegende Verkehrsgutachten nicht ausgeräumt und werden daher aufrechterhalten.

 

Das Abstimmungsergebnis beträgt 7:0 Stimmen, dem Beschlussvorschlag 2. Teil wird somit einstimmig zugestimmt.

 

Neuer Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Obernburg a. Main erklärt, dass die vorgelegten Planunterlagen nicht geeignet sind, die Bedenken im Hinblick auf Aufrechterhaltung der vorhandenen Einzelhandelsstrukturen im Nahbereich des gemeinsamen Mittelzentrums auszuräumen.

 

Die Bedenken zur derzeitigen Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur im Knotenpunkt

St 2308 / St 2808 / Erlenbacher Straße (Zufluss / Abfluss Mainbrücke) wurden durch das vorliegende Verkehrsgutachten nicht ausgeräumt und werden daher aufrechterhalten.