Sitzung: 25.06.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Bürgerfragestunden werden unter folgenden Maßgaben durchgeführt:
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zulässiger
Inhalt von Fragen: städtische Angelegenheiten
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Fragen
zu komplizierten Sachverhalten sollen 3 Tage vor dem Sitzungstag bei der
Stadtverwaltung eingereicht werden
- maximale Dauer: 15 Minuten
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Zeitpunkt:
am Ende der Tagesordnung einer öffentlichen Stadtratssitzung
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Ablauf:
(zunächst) eine Frage je Bürger/-in; sollten dann die 15 Minuten noch nicht
vorbei sein, sind weitere Einzelfragen von Bürgern zulässig, die sich schon
einmal zu Wort gemeldet haben.