Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Dachgeschossausbau und Errichtung eines Dachbalkons, FlNr. 6615 Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Dem Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Festsetzung des Bebauungsplanes

 

  1. Dachneigung von 10-25 Grad

 

gemäß den Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.