Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag zur Errichtung eines Spielhauses außerhalb der festgesetzten Baugrenzen auf dem Flurstück 6680/9 der Gemarkung Obernburg wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt.