Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage, FlNr. 2637/9 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den Anträgen auf Befreiung gemäß § 36 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen im Bebauungsplan zu

 

  1. Doppelhausbebauung
  2. Baulinie und Baugrenze
  3. Dachform Satteldach
  4. Traufhöhen bergseitig und talseitig
  5. Versatz der Wohngeschosse
  6. Sockelhöhe talseitig über Gehsteigniveau
  7. Integration der Garage in Wohngebäude
  8. Traufhöhe Garage talseitig
  9. Stauraum vor Garagenzufahrt

 

gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt.