Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Vorgehensweisen und Anpassungen in den Beitrags- und Gebührensatzungen:

 

Der Kalkulationszeitraum für die Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung sowie zur Entwässerungssatzung ab 2022 wird auf vier Jahre festgesetzt. (= wie zuletzt)

 

Der Zinssatz für die kalkulatorischen Zinsen wird gemäß der durchschnittlichen Umlaufrendite inländischer Inhaberschuldverschreibungen der letzten 25 Jahre auf 2,80 % p. a. festgesetzt.

 

Die Wasserverbrauchsgebühr wird ab 01.01.2022 wie folgt festgesetzt:

4,00 € pro m3 entnommenen Wassers zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer

 

Die Einleitungsgebühr für die Entwässerung wird wie folgt festgesetzt:

2,14 € pro m3 Abwasser

 

Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlungen:

Auf die Gebührenschuld sind zum 01.03., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten.

(= wie zuletzt)