Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage, FlNr. 3456, 3457, 3458 und 3458/2 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.