Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Quartiersplanung laut der neu zu erlassenden Satzung umzusetzen. In den Auflassungsflächen erfolgen keine weiteren Grabrechtsverlängerungen oder Wiederbelegungen durch einen Sterbefall. In Ausnahmefällen kann einer Urnenbeisetzung (mit verkürzter Ruhefrist) in einer noch laufenden Ruhefrist zugestimmt werden.

 

Weiter wird die Verwaltung beauftragt, mit Grabrechtsinhabern, welche im Besitz eines Grabrechtes ohne laufende Ruhefrist sind, Gespräche zu führen und mögliche frühere Grabrechtsrückgaben zu erwirken.

 

Mit den Angehörigen sollen immer möglichst einvernehmliche alternative Lösungen gefunden werden.