Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung der Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (HundehaltungsVO) wie folgt:

 

§ 1

 

§ 1 Abs. 2 der HundehaltungsVO wird wie folgt neu gefasst:

 

„(2) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit sind Kampfhunde und große Hunde in ausgewiesenen Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf beschränkt-öffentlichen Wegen in Grünanlagen stets an einer reißfesten Leine von höchstens 120 cm Länge zu führen. Die Person, die einen leinenpflichtigen Hund führt, muss dabei jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu beherrschen. Im Umfeld von 500 Meter des Waldkindergartens im Salztrögwäldchen müssen alle Hunde an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Hunde, die zu Therapiezwecken im Waldkindergarten eingesetzt werden.

Die Regelungen in speziellen Satzungen der Stadt Obernburg a.Main über das Mitführen von Hunden bleiben unberührt.“

 

§ 2

 

Die Änderung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 

Obernburg a.Main, xx.xx.2021

Stadt Obernburg a.Main

 

 

Fieger

1. Bürgermeister