Sitzung: 16.12.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung der Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (HundehaltungsVO) wie folgt:
§ 1
§ 1 Abs. 2 der
HundehaltungsVO wird wie folgt neu gefasst:
„(2) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit,
Eigentum oder die öffentliche Reinlichkeit sind Kampfhunde und große Hunde in
ausgewiesenen Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf
beschränkt-öffentlichen Wegen in Grünanlagen stets an einer reißfesten Leine
von höchstens 120 cm Länge zu führen. Die Person, die einen leinenpflichtigen
Hund führt, muss dabei jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu
beherrschen. Im Umfeld von 500 Meter des Waldkindergartens im Salztrögwäldchen
müssen alle Hunde an der Leine geführt werden. Ausgenommen sind Hunde, die zu
Therapiezwecken im Waldkindergarten eingesetzt werden.
Die Regelungen in speziellen Satzungen der Stadt
Obernburg a.Main über das Mitführen von Hunden bleiben unberührt.“
§ 2
Die Änderung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Obernburg a.Main, xx.xx.2021
Stadt Obernburg a.Main
Fieger
1. Bürgermeister