Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt den Erlass folgender Änderungssatzung:

 

2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Obernburg am Main
(Gebührensatzung zur Kindertageseinrichtungssatzung – GS/KiTaS)

 

§ 1

 

(1) § 5 Abs. 1 Satz 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Obernburg a.Main (Gebührensatzung zur Kindertageseinrichtungssatzung – GS/KiTaS) vom 01.09.2019 wird wie folgt neu gefasst:

 

Gebührensätze

 

Die Höhe der Benutzungsgebühr richtet sich nach folgender Staffelung

 

Buchungszeiten pro Tag

Kindergarten, einschließlich Waldkindergarten

Kinderkrippe

 

3 – 4 Stunden

71,00 €

161,00 €

4 – 5 Stunden

78,00 €

178,00 €

5 – 6 Stunden

86,00 €

195,00 €

6 – 7 Stunden

95,00 €

215,00 €

7 – 8 Stunden

108,00 €

236,00 €

8 – 9 Stunden

125,00 €

260,00 €

9 – 10 Stunden

143,00 €

286,00 €

 

 

(2) Folgender § 5 Abs. 5 wird neu eingefügt:

 

„Für die Teilnahme am Frühstücksangebot wird eine Essensgebühr in folgenden Einrichtungen erhoben:

 

Kita Sonnenhügel:      12 € pro Monat für jedes Krippenkind

Kita Abenteuerhaus:   12 € pro Monat für jedes Krippenkind

Kita Altstadt (außer Waldwichtel): 12 € pro Monat für jedes Krippen- und Kindergartenkind“

 

 

§ 2

 

§ 7 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

 

§ 7 In-Kraft-treten

 

„(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

 

Obernburg am Main, den 16.12.2021

Stadt Obernburg a.Main

 

Fieger
1. Bürgermeister