Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den Erlass folgender Änderungssatzung:
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Obernburg am Main
(Gebührensatzung zur Kindertageseinrichtungssatzung – GS/KiTaS)
§ 1
(1) § 5 Abs. 1 Satz 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Obernburg a.Main (Gebührensatzung zur Kindertageseinrichtungssatzung – GS/KiTaS) vom 01.09.2019 wird wie folgt neu gefasst:
Gebührensätze
Die Höhe der Benutzungsgebühr richtet sich nach folgender Staffelung
Buchungszeiten pro Tag |
Kindergarten, einschließlich
Waldkindergarten |
Kinderkrippe |
3 – 4 Stunden |
71,00 € |
161,00 € |
4 – 5 Stunden |
78,00 € |
178,00 € |
5 – 6 Stunden |
86,00 € |
195,00 € |
6 – 7 Stunden |
95,00 € |
215,00 € |
7 – 8 Stunden |
108,00 € |
236,00 € |
8 – 9 Stunden |
125,00 € |
260,00 € |
9 – 10 Stunden |
143,00 € |
286,00 € |
(2) Folgender § 5
Abs. 5 wird neu eingefügt:
„Für die Teilnahme am Frühstücksangebot wird eine Essensgebühr in folgenden Einrichtungen erhoben:
Kita Sonnenhügel: 12 € pro Monat für jedes Krippenkind
Kita Abenteuerhaus: 12 € pro Monat für jedes Krippenkind
Kita Altstadt (außer Waldwichtel): 12 € pro Monat für jedes Krippen- und Kindergartenkind“
§ 2
§ 7 der Satzung wird
wie folgt neu gefasst:
§ 7 In-Kraft-treten
„(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Obernburg am Main, den 16.12.2021
Stadt Obernburg a.Main
Fieger
1. Bürgermeister