Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1

Beschluss:

 

1. Für den Bereich der Grundstücke Fl.Nr. 3553/27, 3553/29, 3553/32 und 3553/33 der Gemarkung Obernburg, die von der Stadthalle Obernburg, der Jahnstraße, der Hubert-Nees-Straße sowie der Anliegerstraße im Westen umschlossen werden, soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan „Finanzamt Obernburg a.Main mit Bearbeitungsstelle Nürnberg Nord“ aufgestellt werden.

 

2. Als Nutzungsart nach BauNVO soll ein Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Büro und Verwaltung“, das der Unterbringung des Finanzamtsneubaus und seinen Anlagen dienen soll, oder eine öffentliche Gemeinbedarfsfläche festgesetzt werden.

 

3. Des Weiteren sollen auch Stellplatzflächen sowohl für die bestimmungsgemäße Nutzung des Finanzamts als auch für öffentliche Zwecke (z.B. Stadthalle, Pfarrheim Pia Fidelis) als auch für private Nutzung außerhalb der Geschäftszeiten des Finanzamts festgesetzt werden.

 

4. Mit dem Bebauungsplan werden die folgenden allgemeinen Planziele angestrebt:
Errichtung eines Verwaltungsgebäudes für das Finanzamt Obernburg a.Main mit Bearbeitungsstelle Nürnberg Nord unter Beachtung der Kriterien der Raumordnung, der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung sowie der Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und des Umbaus vorhandener Ortsteile und der Erfüllung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse.

 

5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.