Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Abbruch und Neubau eines Wohnhauses, FlNr. 209 Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Den Anträgen auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 und Art. 7 DSchG wird zugestimmt.

 

Dem Antrag auf Anwendung der Festsetzungen der Stellplatzsatzung in der Fassung vom 01.05.2010 mit Änderung vom 27.03.2012 für das o. g. Bauvorhaben wird zugestimmt.

 

Dem Antrag auf Ablösung der Stellplatzpflicht für zwei Stellplätze wird gegen einmalige Zahlung eines Ablösebetrages in Höhe von 2.500,00 € je Stellplatz, gesamt 5.000,00 €, gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 2 der Stellplatzsatzung der Stadt Obernburg am Main in der Fassung vom 01.03.2010 zugestimmt. Hierzu ist vor Erteilung der Baugenehmigung mit der Stadt Obernburg am Main ein Ablösevertrag zu schließen.