Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3

Beschluss:

Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten, FlNr. 6616 Gemarkung Obernburg, gemäß den vorgelegten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Dem Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Festsetzung des Bebauungsplanes zur Überschreitung der Baugrenze durch Balkone wird zugestimmt.

 

Dem Antrag auf Abweichung nach Art. 63 Abs. 2 BayBO von der Festsetzung der Stellplatzsatzung zur Errichtung eines Besucherstellplatzes wird gegen einmalige Zahlung eines Ablösebetrages in Höhe von 7.500,00 € gemäß § 6 Abs. 3 der Stellplatzsatzung der Stadt Obernburg am Main in der Fassung vom 01.01.2022 zugestimmt. Hierzu ist vor Erteilung der Baugenehmigung mit der Stadt Obernburg am Main ein Ablösevertrag zu schließen.