Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Wohnhausumbau und Errichtung zweier Dachgauben auf dem Flurstück 6150/56 der Gemarkung Obernburg gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB zur

 

  1. talseitigen Traufhöhe
  2. Gesamtbreite der Dachgauben

 

gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.