Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Anbringung der Werbeanlagen an der Außenfassade, FlNr.170 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Die Beleuchtung der Werbeanlage ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages auszuschalten.