Sitzung: 28.04.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Obernburg a. Main beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes „Rüdhölle“ im Bereich des Grundstückes Flurnummer 5544/592 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Rüdhölle, 11. Änderung“.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entscheidung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 13a Abs. 3
Nr. 1 ortsüblich bekannt zu machen und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.
Beschluss 2:
Der am 26.11.2015 vom Stadtrat aufgestellte und seit 27.05.2016 wirksame Flächennutzungsplan wird auf dem Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rüdhölle, 11. Änderung“ angepasst.