Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Anwesend: 0, Pers. beteiligt: 1

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carportanlage, FlNr. 6680/108 Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu

 

  1. Anzahl der Vollgeschosse, geplant U+II+D statt U+I
  2. Überschreitung der bergseitigen Traufhöhe, Flachdach statt Satteldach, Dachneigung
  3. Überschreitung der Firsthöhe von Garagen
  4. Zulässige Größe von Garagen in Grenzbebauung
  5. Unterschreitung  der im Bebauungsplan festgesetzten Stauraumtiefe von 5 m
  6. Bauwerksteile außerhalb der Baugrenze im Bereich der Grünfestsetzung
  7. Überschreitung der maximal zulässigen Geschossflächenzahl

 

gemäß den vorliegenden Planunterlagen wird zugestimmt.

 

Die Stadträte Hartmann und Elbert haben dem Vorhaben nicht zugestimmt. Gemäß § 32 Abs. 3 Satz 2 GeschO wird ihr Abstimmungsverhalten protokolliert.