Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf dem Flurstück 6680/76 der Gemarkung Obernburg gemäß den eingereichten Planunterlagen zu

 

  1. Stauraumtiefe von mindestens 5,00 m
  2. Pflanzgebot an der südlichen Flurstückgrenze

 

wird zugestimmt.

 

Die Garagenzufahrt sowie die Stellplätze sind entweder versickerungsfähig auszubauen oder so zu befestigen, dass eine seitliche Versickerung über die belebte Bodenzone gewährleistet ist. Stellplätze und deren Zufahrten sind zum öffentlichen Straßengrund hin mit einer Entwässerungsrinne darzustellen. Die Entwässerungssatzung der Stadt Obernburg ist zu beachten.