Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Tekturantrag zur Änderung der Raumaufteilung im Shopgebäude und Errichtung einer Außenterrasse, FlNr. 2481 Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Die gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Obernburg i.d.F.vom 01.01.2022 erforderlichen Stellplätze sind in den Planunterlagen nachzuweisen und dauerhaft zu errichten. Eine Befreiung von der Stellplatzsatzung, auch in Teilen, wird nicht gewährt.