Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Pers. beteiligt: 0

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 6252/119 der Gemarkung Obernburg gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Der beantragten Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Überschreitung der Baugrenze durch die Garage gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt.

 

Die Verkehrsflächen auf dem Grundstück sind entweder versickerungsfähig auszubauen oder so zu befestigen, dass eine seitliche Versickerung über die belebte Bodenzone gewährleistet ist. Die Zufahrt ist zum öffentlichen Straßengrund hin mit einer Entwässerungsrinne darzustellen. Die Entwässerungssatzung der Stadt Obernburg ist zu beachten.