Sitzung: 08.12.2022 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Pers. beteiligt: 0
Beschluss:
Dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flurstück 6252/119 der Gemarkung Obernburg gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.
Der beantragten Befreiung von
Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Überschreitung
der Baugrenze durch die Garage gemäß
den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt.
Die Verkehrsflächen auf dem Grundstück sind entweder versickerungsfähig
auszubauen oder so zu befestigen, dass eine seitliche Versickerung über die
belebte Bodenzone gewährleistet ist. Die Zufahrt ist zum öffentlichen
Straßengrund hin mit einer Entwässerungsrinne darzustellen. Die
Entwässerungssatzung der Stadt Obernburg ist zu beachten.