Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „An der Ferienstraße/Kurzer Berg“ als Satzung. Der Plan- und Textteil des Bebauungsplanes, die Begründung und der Vorhaben– und Erschließungsplan mit allen Teilplänen werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss im Amtsblatt zu veröffentlichen, damit dieser Rechtskraft erlangt.