Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die Änderung des Bebauungsplanes „Rüdhölle“ als Satzung. Der Plan- und Textteil des Bebauungsplanes und die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss im Amtsblatt zu veröffentlichen, damit dieser Rechtskraft erlangt.