Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:

 

2. Änderungssatzung

zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

 

Die Stadt Obernburg a.Main erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Änderungssatzung:

 

§ 1

 

§ 3 Abs. 2 Satz 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 05.05.2020 wird wie folgt geändert:

 

(2) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 40,- € ab dem Monat Mai 2023 für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Stadtrats, eines Ausschusses oder einer vom Stadtrat oder von einem Ausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe.

 

Satz 2 bleibt unberührt.

 

§ 2

 

Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Obernburg a.Main, xx.xx.2023

Stadt Obernburg a.Main

 

 

F i e g e r
1. Bürgermeister