Beschluss:
Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:
2. Änderungssatzung
zur Satzung zur
Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Die Stadt Obernburg a.Main erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Änderungssatzung:
§ 1
§ 3 Abs. 2 Satz 1 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 05.05.2020 wird wie folgt geändert:
(2) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 40,- € ab dem Monat Mai 2023 für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Stadtrats, eines Ausschusses oder einer vom Stadtrat oder von einem Ausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe.
Satz 2 bleibt unberührt.
§ 2
Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Obernburg a.Main, xx.xx.2023
Stadt Obernburg a.Main
F i e g e r
1. Bürgermeister