Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf dem Flurstück 5544/202 Gemarkung Obernburg zur Errichtung einer Gartenhütte außerhalb der festgesetzten Baugrenze und innerhalb einer Grünfestsetzung sowie der abweichenden Dachform entsprechend der eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt.

 

Das anfallende Niederschlagswasser der Dachfläche ist gemäß Entwässerungssatzung auf eigenem Grund in der angrenzenden Grünfläche zur Versickerung zu bringen.