Beschluss:
a) Die empfohlenen Flächen der
vorgeschlagenen Variante C werden entsprechend obiger Aufstellung aus der
forstlichen Nutzung genommen und stillgelegt. Mit in Kraft treten der neuen
Forsteinrichtung 2024 für den Stadtwald Obernburg wird die Flächenstilllegung wirksam.
Die nunmehr stillgelegte Waldfläche beläuft
sich damit auf 5,10% der Holzbodenfläche im Stadtwald Obernburg
b) Biotop verbessernde Maßnahmen (z.B.
Schaffung von Feuchtbiotopen, Bepflanzung von Freiflächen nach
Schadereignissen) bleiben auch weiterhin möglich.