Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Anbringung einer auskragenden Werbeanlage an der Außenfassade des Wohn- und Geschäftsgebäudes, FlNr. 55 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Der Träger ist in der Farbgebung DB 703 Eisenglimmeranthrazit zu beschichten. Die Beschilderung ist nichtleuchtend auszuführen.