Beschluss:
Der Stadtrat entscheidet sich für die Variante 2 unter Erhaltung der
Minigolfanlage.
Die Verwaltung wird beauftragt, die gewählte Variante, einschließlich der
Erhaltung der Minigolf-anlage, schnellstens voranzutreiben und umzusetzen,
damit die Abrechnung der Maßnahme bis spätestens 31.12.2024 erledigt wird, um
die zugesagten Fördermittel in Anspruch zu nehmen.
Die kalkulierten Haushaltsmittel sind für das Projekt mit Variante 2 verbindlich
im Haushalt 2024 bereit zu stellen.