Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Anbau an das Bestandsgebäude und der Nutzungsänderung zum Zweifamilienhaus auf dem Flurstück 5544/240 der Gemarkung Obernburg gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Der beantragten Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Festsetzung im Bebauungsplan zur Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl I wird zugestimmt.