Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 9

Beschluss:

 

Dem Änderungsantrag auf Aufstockung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten, FlNr. 2718 Gemarkung Eisenbach, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Der Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl GRZ I auf 0,42 wird zugestimmt.

 

Der entgeltlichen Ablösung eines Stellplatzes gemäß Art. 47 Abs 3 Satz 1 Nr. 3 BayBO i.V.m.

§ 6 der Stellplatzsatzung der Stadt Obernburg wird zugestimmt. Ein entsprechender Ablösungsvertrag ist vor Erteilung der Baugenehmigung mit der Stadt Obernburg abzuschließen. Die Ablösesumme beträgt gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Stellplatzsatzung der Stadt Obernburg i.d.F. vom 01.01.2022 einmalig 7.500,- Euro.