Sitzung: 13.05.2015 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Dem Antrag Wiedererrichtung Zugang Lagerkeller, Fl.Nr. 1717, 1721 Gemarkung Obernburg (Bruno Fischer)
wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz1 BauGB
wird erteilt.
Es werden keine
Bedenken zum Antrag, Fl.Nr. 1717
Gemarkung Obernburg nach Art. 6 DSchG
geäußert, sofern folgende Auflagen eingehalten werden:
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Die Eindeckung
muss mit ziegelroten, nicht glänzenden Tonbiberziegeln erfolgen.
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Die
Rinnen und, Fallrohre müssen in Zinkblech ausgeführt werden (der Anschluss der
Entwässerung muss in Absprache mit dem Bauamt erfolgen).
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Die
Fassade muss mit glatt verriebenem Putz (Körnung 1 mm) erfolgen.
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Die
Farbe soll in sandfarben/beige (Farbvorschlag: Marmorit 3382) erfolgen (genaue
Absprache mit dem Bauamt).
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Das
Giebeldreieck (Rückseite) muss mit einer senkrechten, aufgedoppelten
Holzschalung (Lärche oder Douglasie) in hellgrau lasiert verschalt werden.
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Das
Eingangstor ist mit senkrechten, anthrazitfarbenen (DB703) Metallstäben ohne
jegliche Ornamentik im Abstand von 11 cm herzustellen.
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Die
Dachentwässerung darf straßenseitig nicht in den Straßenraum hineinragen.